Verfasst von Admin am 25. September 2011 - 23:07.
Eine Handvoll Buchstaben lehren die mächtigen Banken derzeit das Fürchten. Der Risikopuffer von Banken soll nun größer werden. Neue Eigenkapitalvorschriften von Basel III gefährden Kreditgeschäft.
Was ist Basel?
Der Begriff Basel I-III bezeichnet ein Reformpaket des Basler Ausschusses für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ),eines Gremiums bestehend aus Notenbankern und Bankaufsehern aus 27 Ländern.
Basel I & Basel II
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht versucht, die Insolvenzvorsorge von Kreditinstituten zu verbessern. Dies soll die Stabilität des Finanzsystems erhöhen, da verhindert werden soll, dass regionale bzw. sektorale Krisen auf das internationale Finanzsystem übergreifen können und zu sogenannten systemischen Risiken werden.
Die Grundidee von Basel II lag darin, die Höhe des Eigenkapitals an die Höhe der Geschäftsrisiken zu koppeln, was man als Lösung jenes Problems sah, das sich aus den Vereinbarungen des Vorgängers Basel I ergeben hatte, nämlich die Gleichbehandlung von Kreditnehmern unterschiedlicher Bonität.
Bei der Überarbeitung von Basel wurde die Risikoreduzierung der Banken auf drei Säulen gestellt. Zur Eigenmittelunterlegung kamen noch die beiden Säulen Bankenaufsicht und erweiterte Offenlegungspflichten der Banken. Außerdem wurden bei der Risikobemessung für die Eigenmittelunterlegung Kreditrisiken der individuellen Kreditnehmer genauso berücksichtigt wie politische, wirtschaftliche und operationelle Risiken. Unter dieser Basel II genannten Regelung wurden auch moderne Finanzinstrumente berücksichtigt.
Das Ziel von Basel II war es, die tatsächliche Bonität der Kreditnehmer zu ermitteln, um dadurch das tatsächliche Ausfallsrisiko bewerten zu können. Dies kann durch drei verschiedene Verfahren ermittelt werden. Beim Standardansatz verwendet die Bank ein externes Rating einer international renommierten Ratingagentur. Beim Internal Rating-Based Approach kann sich die Bank entscheiden, ob sie alle Variablen des fortgeschrittenen Ansatzes ermittelt, der sich aus Eigenkapitalunterlegung=Kredithöhe x Risikogewicht= Kredithöhe x (Ausfallquote x Ausfallwahrscheinlichkeit x Faktor für effektive Laufzeit) berechnet, oder ob es den Basisansatz wählt, bei dem es nur die Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt und für die anderen Variablen Standardvorgaben der Aufsichtsbehörde verwendet. Zusätzlich werden allgemeine Marktrisiken und operationelle Risiken der Banken, z.B. interne Prüfungsfehler, in die Risikobemessung miteinbezogen.
Aufgrund der differenzierten Bewertung der einzelnen Kreditnehmer ergeben sich, anders als bei Basel I, unterschiedliche Risikogewichte innerhalb der drei Gruppen der Staaten, Banken, Unternehmen und sonstigen Kreditnehmern, die bei Unternehmen zwischen 20 und 150 Prozent liegen. Diese Risikogewichte werden mit dem allgemein geltenden Satz der Eigenkapitalunterlegung von 8 Prozent multipliziert. Ein Risikogewicht von 20% führt zu einer Eigenkapitalunterlegung von 20% x 8% = 1,6%. Die Risikobemessung erfolgt entweder durch Anwendung interner oder externer Ratings. Da durch die Nachrangigkeit bei Insolvenz für Eigenkapital eine besonders hohe Verzinsung gefordert wird, verursacht die höhere Unterlegung mit Eigenkapital zur Abfederung der Risiken, höhere kalkulatorische Kapitalkosten. Diese haben wiederum, neben dem risikolosen Zins, den Bearbeitungskosten und den Risikokosten, Einfluss auf den Kreditzins (Kreditzins = risikoloser Zins + Bearbeitungskosten + Eigenkapitalkosten + Risikokosten).
Durch die Notwendigkeit höherer Eigenkapitalunterlegung entstehen den Banken höhere kalkulatorische Kapitalkosten, wodurch sich Kredite verteuern. Der ausschlaggebende Faktor für die Verteuerung der Kredite sind jedoch die erhöhten Risikokosten, die für Kreditnehmer mit niedriger Bonität schnell eine kleinere einstellige Prozentzahl ausmachen können. Umgekehrt bedeutet diese eine Verbesserung der Kreditkosten für gute Kunden; die Kreditkosten werden daher stärker gestreut. Dadurch ist es für die Kreditkunden wichtig, die Kommunikation mit der Bank zu verbessern, um vorsichtige Annahmen der Bank wegen nicht ausreichenden Informationen zu vermeiden.
Basel III
Basel III soll die Banken krisenfester machen, so die Idee des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Hierfür ist den obersten Bankenaufsehern allerhand eingefallen:
- Strengere Eigenmittelvor Schriften:
Reichten bis dato acht Prozent der risikogewichteten Aktiva als Eigenmittel, so wird deren Anteil bis Anfang 2019 auf 10,5 Prozent ansteigen. Im Falle der vorübergehenden Einführung eines antizyklischen Puffers, was eine zu rasche Kreditexpansion verhindern soll, können es sogar 13 Prozent sein, was im Extremfall eine Steigerung des Eigenmittelbedarfs von 62,5 Prozent bedeutet. Da Kredite mit diesen höheren Eigenmitteln unterlegt werden müssen, bedeutet dies für Banken zusätzliche Kosten, die letztendlich der Kunde zahlen wird.
- Strengere Definition von Eigenmittel:
Von 2013 bis Ende 2018 wird der harte Kern der Eigenmittel (Common Equity Tier 1, СЕТ1 oder auch hartes Kernkapital genannt) von zwei auf sieben Prozent und, wenn von der Bankenaufsicht verordnet, auf bis zu 9,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva steigen, während das weiche Kernkapital und Ergänzungskapital (siehe Abbildung) an Bedeutung verlieren wird.
- Einführung einer Leverage-Ratio:
Banken arbeiten mit nur wenig Eigenmitteln im Vergleich zur gesamten Bilanzsumme, die in Krisenfällen schnell aufgebraucht sein können. Dem will man ab 2018 mit einem vorgeschriebenen Verhältnis aus Kernkapital (Tier 1) und dem Exposure-Maß – Bilanzsumme plus außerbilanzielle Positionen – von mindestens drei Prozent entgegenwirken. Der maximale Hebel auf das Kernkapital liegt dann bei 33,3.
Kreditinstitute sollten über ausreichend qualitativ hochwertige liquide Mittel verfügen, um in einer Krisensituation wie zum Beispiel einem Bankensturm der Sparer noch in der Lage zu sein, die Zahlungsverpflichtungen der kommenden 30 Tage aus vorhandenen liquiden Mitteln zu decken. Die diesbezügliche Kennzahl ist die Liquidity-Coverage-Ratio (LCR).
- Net-Stable-Funding-Ratio (NSFR):
Wichtig für die Gesundheit einer Bank ist auch eine gesicherte fristgerechte Refinanzierung. Die langfristigen Aktiva (Kredite, Veranlagungen etc. mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr) sollten auf jeden Fall zur Gänze durch langfristige Finanzierungen gedeckt sein. Denn die Refinanzierung langfristiger Kredite mittels kurzfristiger Gelder, die dann schnell abflossen, führte bekanntlich bei den Banken in der Finanzkrise zu Liquiditätsengpässen. Die Net-Stable-Funding-Ratio (NSFR, Blickwinkel ein Jahr und länger) prüft diesen Aspekt, indem sie die verfügbare der erforderlichen stabilen Refinanzierung gegenüberstellt. Auf diese Kennzahl wird voraussichtlich ab 2018 geschaut. Dann werden Sparer bei langfristiger Kapitalbindung auf einen großzügigen „Treuebonus“ hoffen können.
- Unterlegung des Kontrahentenrisikos:
Derivate, die über einen zentralen Kontrahenten gecleart wurden, sollen laut Vorschlägen des Basler Ausschusses zukünftig mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Kapitalanforderungen für OTC-Derivate-Risiken werden deutlich erhöht.
Die Folgen von Basel III
Die Folgen von Basel III sind eine stärkere Beanspruchung des Kapitalmarkts durch Banken bei gleichzeitiger Schrumpfung der aushaftenden Kreditvolumina.
Am 16. Dezember 2010 veröffentlichte das CEBS (Comittee of European Banking Supervisors) die Ergebnisse einer 246 Banken aus 21 CEBS-Staaten umfassenden Auswirkungsstudie. Um eine harte Kernkapitalquote (CETI-Ratio) von sieben Prozent zu erreichen, benötigen die 50 größten der untersuchten Banken dieser Grundgesamtheit 263 Milliarden Euro. Weitere 28 Milliarden benötigen die verbleibenden 196 Institute. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Banken in den kommenden Jahren verstärkt den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen werden. Вankaktien könnten unter Druck geraten, da nicht zuletzt im Interesse ausreichender Kapitalreserven eine zurückhaltende Dividendenpolitik verfolgt wird.
Auch ist davon auszugehen, dass aufgrund höherer Eigenkapitalkosten der Banken zukünftig sowohl gewerblichen als auch privaten Kreditkunden höhere Zinsaufschläge verrechnet werden. Eine Expertise in der Publikation "Deutsches Steuerrecht", Sonderdruck aus Heft 8/2011, geht davon aus, dass Basel III die Zinskosten für mittelständische Unternehmen der Rating-Klasse A um 0,18 Prozentpunkte p. a. verteuert. Im Rating-Level-Bereich BBB sind es bereits Mehrkosten von 0,35 Prozent p.a. und im Falle eines В-Ratings 1,21 Prozent p. a.
Die höheren Zinsen sind für KMUs noch das geringere Übel. Das größere: Der Zugang zu Bankkrediten wird weiter erschwert. Europaweit sind aber 99 Prozent der Betriebe KMUs, die nicht in der Lage sind, über die Börse Kapital einzusammeln, und von Вankkrediten abhängig sind. Laut Untersuchung des Instituts für höhere Studien (IHS) würde das Szenario einer Tier-1-Ratio von sechs Prozent und CETI-Ratio von vier Prozent (ohne staatliches Partizipationskapital) eine Schrumpfung des Kreditvolumens bei Unternehmen und Retailkunden um 20 Prozent bewirken.
So werden Forderungen risikogewichtet
Die risikogewichteten Aktiva bestehen aus den Forderungen der Banken, die - abhängig von den theoretischen Ausfallsrisken - mit unterschiedlichen Risikogewichten versehen sind. Je höher das Ausfallsrisiko, desto höher ist das Risikogewicht und somit auch das Eigenkapital, mit dem die betreffenden Forderungen unterlegt werden müssen.
Zur Bestimmung der Risikogewichte gibt es unterschiedliche Verfahren. Die beiden wichtigsten sind der Standardansatz und der IRB-Basisansatz (Internal Rating Based, auf internen Einstufungen basierender Ansatz). Beim IRB-Ansatz beurteilt die Bank im Zuge eines internen Ratings das Risiko selbst, was in der Praxis bei den meisten KMU-Krediten der Fall ist.
Beispiel für Standardansatz:
Unternehmensanleihe mit AA-Rating: Für 20 Prozent des investierten Volumens muss die Bank acht Prozent Eigenkapital hinterlegen, was 1,6 Prozent des investierten Betrags bedeutet. Doch wenn 13 Prozent Eigenmittel erforderlich werden, steigt der zu unterlegende Anteil bereits auf 2,6 Prozent.
Risikogewichtung nach dem IRB-Ansatz:
AAA: 7,53 Prozent; AA: 14,44 Prozent, A: 24,03 Prozent, BBB: 46,22 Prozent, BB: 97,50 Prozent, B: 160,37 Prozent, CCC/CC: 233,54 Prozent.
Nutzliche Links:
Bundesministerium der Finanzen (Deutschland): einfach erklärt - Was ist Basel III?
Zusammenfassung Liquiditätsanforderungen nach Basel III: Die neuen Baseler Liquiditätsanforderungen vom 6. Januar 2011