Verfasst von Admin am 18. Dezember 2010 - 20:00.
„Des einen Freud ist des anderen Leid!", dieses Sprichwort passt treffend auf die derzeitige Zinssituation. Fiebern Sparbuch-Besitzer endlich steigenden Zinsen entgegen, hat sich der Kreditnehmer an seine niedrige monatliche Belastung durch die niedrigen Kreditzinsen gewöhnt. Volkswirtschaftliche Analysen deuten jedoch bereits auf eine Änderung in der Zinslandschaft hin.
Zum ersten Mal seit Juni 2009 fixierte der 3-Monats-EURIBOR am 18.10.2010 wieder über 1%. Somit dürfte eine historische Niedrigzinsphase ein Ende gefunden haben. Dies ist umso mehr zu erwarten, da die Europäische Zentralbank auch mit Dezember 2010 eine Änderung des bisherigen Zuteilungsverfahrens durchklingen ließ, mit dem die Finanzbranche mit Liquidität versorgt wird. Dadurch wird es ab nächstem Jahr einfach nicht mehr „unbegrenzt billiges" Geld geben und als Konsequenz könnte die Grundversorgung wohl teurer werden.
Umso wichtiger ist jetzt daher die Absicherung Ihrer Kreditzinsen und damit Ihrer zukünftigen monatlichen Kreditbelastung.
Fixzinssatz versus Zins-Obergrenze (= Zins-Cap):
Schließen Sie heute einen Fixzinssatz ab, so bedeutet dies zwar, dass Sie in Zukunft eine fix kalkulierbare Ratenhöhe haben, andererseits aber auch, dass Sie ab dem nächsten Monat eine deutlich höhere Rate zu bezahlen haben.
Anders bei einer vertraglich vereinbarten Zins-Obergrenze -hier genießen Sie weiterhin das aktuell niedrige Zinsniveau und damit auch eine niedrige monatliche Rate. Gleichzeitig sichern Sie sich durch die vereinbarte Zinsobergrenze eine maximale Ratenbelastung im Worst-Case-Szenario eines EURIBOR bei x%.
Bei „x%"? Ja, die Zins-Obergrenze lässt sich individuell auf Ihre persönliche Situation (Haushaltsbudget, Einkommen) bzw. auf Ihre persönliche Zinseinschätzung maßschneidern. Schließen Sie zum Beispiel eine Zinsabsicherung bei einem EURIBOR von 4,5% ab, bedeutet dies, das Sie bei einem Zinsniveau von 5 % nur 4,5 % p.a. Sollzinsen plus Finanzierungsmarge zahlen.
Diese Absicherung kostet für einen Abstattungskredit mit Laufzeit von sieben Jahren einmalig circa 2,00-2,75% Spesen. Sie versichern sich gegen steigende Zinssätze durch Zahlung einer Einmalprämie. Im Bedarfsfall finanzieren wir diese über Ihr Kreditkonto.
Es zeigt sich, je niedriger der EURIBOR-Höchstzinssatz gewählt wird, desto höherauch die einmalig zu bezahlende Prämie. Gleiches gilt für die Laufzeit, je länger die Laufzeit der Zinsabsicherung, desto unsicherer die Zinsprognose bzw. höher das Absicherungsrisiko, und damit steigtauch die zu zahlende Cap-Prämie. Bei Laufzeiten über zehn Jahren steigen die Prämien stark an. Auch aufgrund der Tatsache, dass in den ersten Jahren die Zinszahlung höher ist als die Kapitaltilgung, ist eine Zinsabsicherung anfangs angebracht.
Die Prämien bei Laufzeiten über zehn Jahren stark ansteigen. Auch aufgrund der Tatsache, dass in den ersten Jahren die Zinszahlung höher ist als die Kapitaltilgung, ist eine Zinsabsicherung anfangs angebracht.
Die oben angeführte Zinssituation verlangt rasches Handeln, da mit steigenden Zinsen natürlich auch die Zinsabsicherung teurer wird. Daher Tipp: Fragen Sie bereits morgen Ihre/n Berater/in!
Hier ein Überblick über Für und Wider Zins-Obergrenze versus Zins-Cap:
Vertraglich vereinbarte Zins-Obergrenze:
- Kredit-und Zinsabsicherung aus einer Hand bzw. in einem Vertrag,
- einfache Abwicklung, kein weiteres Konto notwendig.
Einzelgeschäft Zins-Cap:
- Unabhängig vom Kreditgeschäft, das bedeutet, dass mehrere Kredite durch ein Absicherungsgeschäft abgedeckt werden können.